Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist das Corona Virus SARS-COV-2 als eine neuartige Form des SARS Virus bestimmt worden. Gegenwärtig gibt es nur eingeschränkte Therapiemöglichkeiten. Auf Grund der leichten Übertragbarkeit wird der Erreger der Risikogruppe 3 entsprechend der UN-Regulation 6.2 zugeordnet werden. Bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann diese Einstufung ggf. verändert werden.
Klinische Proben von Patienten, die auf das Corona Virus SARS-COV-2 getestet wurden, sind als potentiell ansteckend und somit als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zu kennzeichnen und nach Verpackungsanweisung P650 zu verpacken.
Um den hohen Sicherheitsstandard nach UN3373 beim Transport zu erfüllen, ist ein gewissenhafter Umgang mit dem Probenmaterial notwendig.
Die Verpackung muss aus mindestens folgenden 3 Komponenten bestehen:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist das Corona Virus SARS-COV-2 als eine neuartige Form des SARS Virus bestimmt worden. Gegenwärtig gibt es nur eingeschränkte Therapiemöglichkeiten. Auf Grund der leichten Übertragbarkeit wird der Erreger der Risikogruppe 3 entsprechend der UN-Regulation 6.2 zugeordnet werden. Bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann diese Einstufung ggf. verändert werden.
https://www.aufkleber.org/product_info.php/info/p246756_UN3373--Biologischer-Stoff-Kategorie-B--Aufkleber-80-x-100-mm-100er-Rolle.html
Ein Versand mit der Deutschen Post als UN3373 Biologischer Stoff, Kategorie B ist nur als Maxibrief möglich (http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag)